Förderungen NEU (ab 1.7.2014)

Im zweiten Halbjahr 2014 wurden sowohl von ÖHT (Österreichische Hotel und Tourismusbank) als auch vom AWS (Austria Wirtschaftsservice) neue Förderrichtlinien veröffentlicht.
Finden Sie hier zum Download die relevanten Richtlinien zu Ihrer Verwendung.

Austria Wirtschaftsservice

Bislang gab es für Franchise-Unternehmen zwei K.O. Kriterien für eine Garantieübernahme der aws:

1) ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot -> dieses ist geblieben

2) der Franchise-Geber ist Hauptmieter/Eigentümer des Standortes, der Nehmer sein Mieter
-> hier konnte der ÖFV erhebliche Verbesserungen für die Franchise-Wirtschaft erzielen

Erläuterung: Ist der Franchise-Geber bereit, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Franchisevertrages unter gleichzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses aus Gründen, die nicht vom Franchisenehmer zu vertreten sind, eine Verpflichtung einer einmaligen pauschalierten Ablösezahlung in Höhe der (Rest-) Aushaftung des zur Finanzierung in Anspruch genommenen aws-Kredites zu übernehmen, so kann lt. der neuen Richtlinie nun eine Kredithaftung des aws auch dann übernommen werden, wenn der Franchise-Nehmer Mieter des Franchise-Gebers ist.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie zur Haftungsübernahme.

Österreichische Hotel und Tourismusbank