Ordentliche Mitglieder

In den Österreichischen Franchise-Verband können als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden:

In- und ausländische Unternehmen, gleichgültig welcher Rechtsform,
  • die Franchising als Vertriebsform anwenden und seit mindestens 2 Jahren erfolgreich arbeiten und
  • als Franchise-Geber oder Master-Franchisenehmer 2 operierende Franchise-Nehmer vertraglich gebunden haben und
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niedergelegten Regeln anerkennen sowie
  • die Statuten des ÖFV.

Beratungsunternehmen und Berater die,
  • nachweislich seit mind. 3 Jahren in erheblichem Umfang selbstständig im Franchising beratend tätig sind, soweit der Anteil der Beratungsunternehmen und Berater 10% der ordentlichen Mitglieder des ÖFV nicht übersteigt und
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen.

Weitere Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft für Unternehmen: ÖFV System-Check
  • Voraussetzung für den Erwerb und die Aufrechterhaltung der ordentlichen Mitgliedschaft von Franchise-Unternehmen ist die Durchführung des „ÖFV System-Check“ durch den Vorstand des Österreichischen Franchise-Verbandes.
  • Dieses Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und muss zur Aufrechterhaltung der zertifizierten Mitgliedschaft jeweils rechtzeitig vor dem Ablauf erneuert werden. Der Vorstand kann im Einzelfall eine Nachfrist zur Erneuerung des Zertifikates setzen.

Franchisevertrag und Rechtsbestätigung:
  • Vor der Aufnahme als Ordentliches Mitglied hat das antragstellende Unternehmen eine gültige Rechtsbestätigung über den aktuellen Franchise-vertrag, ausgestellt von einem österreichischen Rechtsanwalt vorzulegen.

Ethikkodex des ÖFV herunterladen

Aufnahmeordnung des ÖFV herunterladen

Rechtsbestätigung herunterladen

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Know-how-Dokumentation
  • Das antragstellende Unternehmen hat Einsicht in die Know-how Dokumentation des Systems zu gewähren. Die Einsichtnahme kann durch die Geschäftsführung oder ein Vorstandsmitglied des ÖFV erfolgen.

Statuten des ÖFV herunterladen

Beitrittserklärung Systeme herunterladen

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Darüber hinaus ist der Vorstand des Österreichischen Franchise-Verbandes auch bei eingeschränkten Erklärungen frei, die Aufnahme eines Mitgliedes zu beschließen.

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