In den Österreichischen Franchise-Verband können als ordentliche
Mitglieder aufgenommen werden:
In- und ausländische Unternehmen, gleichgültig welcher Rechtsform,
- die Franchising als Vertriebsform anwenden und seit mindestens 2
Jahren erfolgreich arbeiten und
- als Franchise-Geber mindestens 2 operierende Franchise-Nehmer
vertraglich gebunden haben,
- die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niederdelegten Regeln
anerkennen sowie
- die Statuten des ÖFV und die
- sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen
sich vor“ präsentieren.
Unternehmen, die in Österreich entweder
- seit mindestens 2 Jahren mit Erfolg als Master-Franchisenehmer
tätig sind oder
- seit mindestens 2 Jahren Master-Franchisen vergeben,
- die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes
niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
- sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen
sich vor“ präsentieren.
- auf besonderen Antrag und Entscheidung des Vorstandes, ausländische
Franchise-Unternehmen, die in Österreich noch nicht tätig sind,
jedoch nationalen Franchise-Verbänden - z.B. dem Deutschen
Franchise-Verband - als ordentliche Mitglieder angehören wobei die
jeweiligen nationalen Verbände ordentliche Mitglieder des
Europäischen Franchise-Verbandes sein müssen,
- die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes
niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
- sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen
sich vor“ präsentieren.
Beratungsunternehmen und Berater, die
- nachweislich seit mindestens 3 Jahren in erheblichem Umfang
selbstständig im Franchising beratend tätig sind, soweit der Anteil
der Beratungsunternehmen und Berater 10% der ordentlichen
Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes nicht
übersteigt,
- die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes
niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
- sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen
sich vor“ präsentieren.
Potentielle ordentliche Mitglieder, die Franchisen vergeben, haben
dem Österreichischen Franchise-Verband gemeinsam mit Ihrer
Beitrittserklärung folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Die von einem österreichischen Rechtsanwalt ausgestellte
Rechtsbestätigung. Der Text der Rechtsbestätigung wird vom Vorstand
festgesetzt.
- Das Handbuch bzw. zumindest das Inhaltsverzeichnis des Handbuches.
Sollte das antragstellende Unternehmen beides nicht außer Haus
geben wollen, so ist zumindest einem Vorstandsmitglied Einsicht in
das Handbuch zu gewähren. Die damit verbundenen Reisekosten bzw.
Spesen trägt das um Mitgliedschaft werbende Unternehmen. Das in das
Handbuch Einsicht nehmende Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur
absoluten Geheimhaltung. Bei der Auswahl des einsichtnehmenden
Vorstandes ist der Antragsteller frei.
- Das ausgefüllte Bestellformular für das Wunschpaket zur
Präsentation auf der ÖFV-Webseite unter „Systeme stellen sich vor“.
Darüber hinaus ist der Vorstand des Österreichischen
Franchise-Verbandes auch bei eingeschränkten Erklärungen frei, die
Aufnahme eines Mitgliedes zu beschließen.