Ordentliche Mitglieder

In den Österreichischen Franchise-Verband können als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden:

In- und ausländische Unternehmen, gleichgültig welcher Rechtsform,

  • die Franchising als Vertriebsform anwenden und seit mindestens 2 Jahren erfolgreich arbeiten und
  • als Franchise-Geber mindestens 2 operierende Franchise-Nehmer vertraglich gebunden haben,
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niederdelegten Regeln anerkennen sowie
  • die Statuten des ÖFV und die
  • sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen sich vor“ präsentieren.

Unternehmen, die in Österreich entweder

  • seit mindestens 2 Jahren mit Erfolg als Master-Franchisenehmer tätig sind oder
  • seit mindestens 2 Jahren Master-Franchisen vergeben,
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
  • sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen sich vor“ präsentieren.

oder

  • auf besonderen Antrag und Entscheidung des Vorstandes, ausländische Franchise-Unternehmen, die in Österreich noch nicht tätig sind, jedoch nationalen Franchise-Verbänden - z.B. dem Deutschen Franchise-Verband - als ordentliche Mitglieder angehören wobei die jeweiligen nationalen Verbände ordentliche Mitglieder des Europäischen Franchise-Verbandes sein müssen,
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
  • sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen sich vor“ präsentieren.

Beratungsunternehmen und Berater, die

  • nachweislich seit mindestens 3 Jahren in erheblichem Umfang selbstständig im Franchising beratend tätig sind, soweit der Anteil der Beratungsunternehmen und Berater 10% der ordentlichen Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes nicht übersteigt,
  • die im Ethikkodex des Österreichischen Franchise-Verbandes niedergelegten Regeln sowie die Statuten des ÖFV anerkennen und
  • sich auf der Website des ÖFV im Bereich „Systeme / Experten stellen sich vor“ präsentieren.

Potentielle ordentliche Mitglieder, die Franchisen vergeben, haben dem Österreichischen Franchise-Verband gemeinsam mit Ihrer Beitrittserklärung folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • Die von einem österreichischen Rechtsanwalt ausgestellte Rechtsbestätigung. Der Text der Rechtsbestätigung wird vom Vorstand festgesetzt.
  • Das Handbuch bzw. zumindest das Inhaltsverzeichnis des Handbuches. Sollte das antragstellende Unternehmen beides nicht außer Haus geben wollen, so ist zumindest einem Vorstandsmitglied Einsicht in das Handbuch zu gewähren. Die damit verbundenen Reisekosten bzw. Spesen trägt das um Mitgliedschaft werbende Unternehmen. Das in das Handbuch Einsicht nehmende Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung. Bei der Auswahl des einsichtnehmenden Vorstandes ist der Antragsteller frei.
  • Das ausgefüllte Bestellformular für das Wunschpaket zur Präsentation auf der ÖFV-Webseite unter „Systeme stellen sich vor“.

Darüber hinaus ist der Vorstand des Österreichischen Franchise-Verbandes auch bei eingeschränkten Erklärungen frei, die Aufnahme eines Mitgliedes zu beschließen.

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