Willheim RA ist eine internationale ausgerichtetete Rechtsanwaltskanzlei mit ausgewiesener Spezialisierung im Vertriebsrecht (Schwerpunkt Franchising). Willheim RA berät regelmäßig sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer umfassend in wirtschaftsrechlichen Fragen (Planung und Umsetzung von Franchisesystemen, Schutz von Immaterialgüterrechten, Vertragsgestaltung und -verhandlung, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtverträge, Gesellschafts- und Kartellrecht).
Erarbeitung und Prüfung von nationalen und internationalen Franchiseverträgen, umfassende rechtliche Beratung beim Aufbau und der Expansion von Franchisesystemen.