Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Fragen und Antworten auf einen Blick

Was ist Franchising?

Franchising ist eine Möglichkeit, eine erfolgreiche Geschäftsidee mehreren Partnern zur Verfügung zu stellen und so den Geschäftstyp zu multiplizieren. Der Franchise-Geber hat dieses Geschäftskonzept entwickelt und erprobt.

Die Franchise-Nehmer setzen dieses Konzept als selbständige Unternehmer in ihrem Umfeld (Gebiet) um und nutzen die Erfahrungen des Franchise-Gebers und die Vorteile des Systems. Dafür bezahlt der Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber eine Einstiegsgebühr - abhängig von der Bekanntheit der Marke und dem Entwicklungsstand des Franchise-Systems.

Der Franchise-Geber verpflichtet sich darüber hinaus, den Franchise-Nehmern regelmäßige Unterstützung zu geben und das Franchise-System und die notwendigen Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Dafür verrechnet der Franchisegeber laufende Franchise-Gebühren - meistens abhängig vom Umsatz.

Der Fanchise-Nehmer verpflichtet sich, das Konzept systemkonform umzusetzen und erkennt dieVerantwortung für das gesamte System und somit auch für die anderen Franchise-Nehmer.

Basis des Franchising ist die Partnerschaft selbständiger Unternehmer, die ein gemeinsames Ziel verfolgen - nämlich ein erfolgreiches Konzept gewinnbringend umzusetzen.

Franchising ist also eine Partnerschaft für gemeinsamen und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Einziger Maßstab für den Franchise-Geber ist der Erfolg seiner Franchise-Nehmer! Nur wenn der Franchise-Nehmer erfolgreich ist, wird es auch der Franchise-Geber sein!

Daher muß der Franchise-Geber seinen Franchise-Nehmern die bestmögliche Unterstützung zur Erreichung dieses gemeinsamen Zieles bieten. Der Franchise-Geber ist Dienstleister für seine Franchise-Nehmer und übernimmt Mitverantwortung für ihren Erfolg.

Was macht Franchise-Systeme erfolgreich ?

Wettbewerbsvorteile

  • Produkt/Dienstleistung mit Vorsprungsmerkmalen
  • nicht nur das Produkt/Dienstleistung selbst ist entscheidend für den Erfolg, sondern das komplette Leistungspaket rund um das Produkt/Dienstleistung muß außergewöhnlich sein


Philosophie

  • Eine unvergleichliche Philosophie muß in jedem erfolgreichen Franchise-System erkennbar und spürbar sein
  • Diese Philosophie ist zukunftsicheres Leitbild und Motivationsfaktor
  • Alle Partner im System ""leben"" diese Philosophie

Organisation

  • Die Franchise-Zentrale bietet vorbildliches Management
  • Es gibt effiziente Abläufe und klare Strukturen
  • Der Franchise-Geber bietet Dienstleistungskapazität für seine Partner
  • Eine reibungslose Kommunikation unterstützt diese Prozesse

Kenntnis des Marktes

  • Der Franchise-Geber hat Markterfahrung und kann sie dokumentieren
  • Piloterfahrung - Die Multiplizierbarkeit des Konzeptes ist in Pilotbetrieben bewiesen

Marketing

  • ein erfolgversprechendes, zentrales Marketingkonzept (regional und überregional) unterstützt die Partner beim Aufbau einer starken Marke und eines guten Images
  • Know-how-Vorsprung


Systemschutz

  • Eine geschützte Marke ist unbedingte Voraussetzung für seriöses Franchising
  • Ein fairer Franchise-Vertrag und ein ausführliches Franchise-Handbuch, in dem das gesamte Know-how dokumentiert ist, definieren die "Spielregeln der Partnerschaft"

Welche Vorteile habe ich als Franchise-Geber ?

  • Markterschließung
  • Absatzsicherung
  • Verdichtung des Standorts- / Organisationsnetzes auch an kleineren Orten
  • Personalproblemlösung
  • Einkünfte für Entwicklung, Know-how, Franchise-Leistungen
  • Finanzierung
  • Nutzung auch bestehender Unternehmen und Standorte
  • Angliederung an bestehende Betriebe
  • Einkaufsvorteile und Kostendegression
  • Werbekraft / Imageerhöhung

Welche Vorteile habe ich als Franchise-Nehmer ?

  • Schneller Einstieg durch schlüsselfertigen Betrieb
  • Schneller Marktzugang und risikoärmere Selbständigkeit
  • Mehr Verdienst und Vermögenszuwachs in einer meist rentablen Unternehmensgruppe
  • Erprobtes und bewährtes Sortiment (Waren oder Dienstleistungen)
  • Umfassendes aktuelles Know-how durch Schulung und Training
  • Erleichterte Diversifikation
  • Beschaffung / Überlassung eines guten Standorts
  • Erleichterung der Betriebsführung durch Buchhaltung, Betriebsvergleiche, Erfolgskontrolle und Aufgabendelegation
  • Konzentration auf die eigenen Stärken (Kernkompetenzen)
  • Image eines Großunternehmens, geschützter Name, gemeinsames Marketing
  • Größere Umsatz-, Einkaufs- und Kostenvorteile
  • Erhöhte Kreditfähigkeit
  • Gezielte Beratung und beständige Kommunikation
  • Sicherheit und Menschlichkeit durch Kooperation
  • Verminderter Konkurrenzdruck durch Marktvorsprung und Synergieeffekte
  • Selbständig aber nicht allein
  • Gemeinsamkeit statt Einsamkeit

Worauf hat der Franchise-Nehmer Anspruch ?

Der Österreichische Franchise-Verband versteht sich als die Interessensvertretung der österreichischen Franchise-Wirtschaft und bezieht zu dieser neuen Bestimmung Stellung: So individuell wie jedes Franchise-System ist, so individuell muss auch der Anspruch auf Investitionsersatz für jeden Franchise-Nehmer geprüft werden. Ist der Investitionsersatzanspruch gerechtfertigt so ist dies eine faire Chance für den Franchise-Nehmer seine Investitionen zurück zu erhalten. Jedoch gilt es von Fall zu Fall zu entscheiden und nicht alles „über einen Kamm zu scheren“! Wird zu Beginn der Franchise-Partnerschaft von beiden Seiten (Franchise-Geber wie Franchise-Nehmer) abgewogen, welche Rechte und Pflichten jeder Partner mit einbringt; so werden auch bei Beendigung der Partnerschaft die gegenseitigen Ansprüche geprüft. Denn auch bei der Beendigung einer Franchise-Partnerschaft gilt das Prinzip der Fairness.

Die nachfolgende Darstellung der rechtlichen Lage zum Investitionsersatzanspruch für Franchise-Nehmer wurde vom ÖFV-Rechtsausschuss als Information und Service für alle Franchise-Interessierte aufbereitet.

Die rechtliche Situation
Im Herbst 2003 wurde im Rahmen des neuen Budgetbegleitgesetzes auch eine neue Bestimmung im HGB (§ 454) eingeführt, welche dem gebundenen Unternehmer (z.B. Franchise-Nehmer) in vertikalen Vetriebsbindungssystemen (z.B. Franchise-Systemen) bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einen zwingenden Anspruch auf Ersatz seiner Investitionen durch den bindenden Unternehmer (z.B. Franchise-Geber) gewährt.

Zweck dieser neuen Regelung ist die Verringerung des wirtschaftlichen und finanziellen Risikos des gebundenen Unternehmers. Dieser ist häufig verpflichtet, im Rahmen von Vertriebssystemen hohe Investitionen zu tätigen, die dem Lieferanten letztendlich - zumindest zu einem großen Teil - zugute kommen.

Beispielsweise muss der Franchise-Nehmer oft große finanzielle Aufwendungen tätigen, um strenge vertragliche Anforderungen eines einheitlichen Franchise-Systems zu erfüllen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind diese Investitionen sehr häufig für den gebundenen Unternehmer nicht weiter verwend- bzw. verwertbar, für die Gründung eines neuen Unternehmens fehlen in weiterer Folge oft die finanziellen Mittel, im schlimmsten Fall droht Konkurs.

Der Gesetzgeber gewährt aus diesen Gründen einen Anspruch auf Ersatz getätigter Investitionen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es muss ein vertikales Vertriebsbindungssystem vorliegen.
  • Die Investitionen müssen aufgrund des Vertriebsbindungsvertrages (z.B. Franchisevertrag) für den einheitlichen Vertrieb getätigt worden sein.
  • Die Investitionen dürfen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung weder amortisiert, noch angemessen verwertbar sein.
  • Das Vertragsverhältnis wurde weder aus einem dem gebundenen Unternehmer (z.B. Franchise-Nehmer) zurechenbaren Grund gekündigt oder vorzeitig aufgelöst, noch wurden die Rechte und Pflichten, die der gebundene Unternehmer gemäß des Vertriebsbindungsvertrages hat, durch Vereinbarung mit dem bindenden Unternehmer (z.B. Franchise-Geber) einem Dritten überbunden.
  • Die Geltendmachung des Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem bindenden Unternehmer mitgeteilt werden.

Wie wird Franchising offiziell definiert ?

Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglich geregelten Dauerschuldverhältnisses.

Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherung eines systemkonformen Verhaltens.

Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket.

Es besteht aus:

  • einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept,
  • dem Nutzungsrecht an Schutzrechten,
  • der Ausbildung des Franchise-Nehmers,
  • der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv zu unterstützen und
  • das Konzept ständig weiterzuentwickeln.

Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.

Die ausführliche Definition des Franchising können Sie im Ethikkodex nachlesen.

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Wie ist der rechtliche Rahmen des Franchising in Österreich?

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegender PDF-Datei.

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Welche Rechtsurteile zum Franchising gibt es in Österreich ?

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Müssen Franchise-Verträge in Österreich gemeldet werden ?

Seit 01.01.2006 müssen Franchise-Verträge nicht mehr beim Kartellgericht angezeigt werden.
Weitere Details unter www.bmj.gv.at

Was bedeutet die vorvertragliche Aufklärungspflicht ?

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Was bedeutet die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebs-
bindungen der EU-Kommission für den Franchise-Nehmer oder -Geber ?

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Wie unterscheidet sich Franchising zu anderen Vertriebsarten ?

Franchising wird oft als „die modernste Vertriebsmethode“ bezeichnet. Was zeichnet aber diese Partnerschaft für den gemeinsamen, wirtschaftlichen Erfolg aus; bzw. wie kann man Franchising gegenüber anderen Vertriebsmethoden abgrenzen?

Maßgeblich ist heute der Begriff des Franchising aus dem Verhaltenscodex des Europäischen Franchise-Verbandes (EFF):

Franchising ist eine vertikale kooperative Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen. "Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchise-Geber und seine Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Durch den Franchisevertrag wird dem Franchise-Nehmer das Nutzungsrecht an den Kennzeichenrechten des Franchise-Gebers eingeräumt. Der Franchise-Nehmer ist aufgrund des Franchisevertrages verpflichtet, das vom Franchise-Geber entwickelte Beschaffungs- Absatz- und /oder Organisationskonzept zu nützen. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrages bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftsordnungssystem des Franchise-Gebers zu nutzen."
Um ein einheitliches Auftreten auf dem Markt zu gewährleisten, werden dem Franchise-Geber Weisungs- und Kontrollrechte eingeräumt.

Somit unterscheidet sich Franchising von anderen, ähnlichen Vertriebsarten hinsichtlich Ausmaß und Intensität der Kooperation und rechtlichen und organisatorischen Belangen wie folgt:

  • Vertragshändlersystem

Das Vertragshändlersystem ist kein detailliert geregeltes, einheitliches Organisationssystem. Im Vordergrund steht der Warenvertrieb. Der Hersteller besitzt keine Kontrollrechte. Im Vergleich zum Vertragshändler ist der Franchise-Nehmer stärker in das System eingebunden. Der Vertragshändler erhält im Gegensatz zum Franchise-Nehmer kein Geschäftskonzept sowie eine laufende Unterstützung durch den Franchise-Geber. Das Franchise-System zeichnet sich in der Regel durch ein wesentlich strafferes Management-, Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus.

  • Handelsvertreter-, Agentursystem

Der Handelsvertreter bzw. der Agent ist für einen oder mehrere Hersteller - im fremden Namen und auf fremde Rechnung gleichzeitig tätig. In der Regel bringen sie kein eigenes Kapital ein und sind nicht an Verlusten beteiligt; d.h. sie tragen kein eigenes Warenrisiko. Als selbständiger Unternehmer vermittelt der Franchise-Nehmer keine Geschäfte, sondern handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

  • Lizenzverträge

Lizenzverträge überlassen dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Patent, Name usw.). In der Regel handelt es sich dabei um eine patentgeschützte Erfindung. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt.

  • Lizenzsysteme

haben weder ein eigenes Betriebs- noch ein eigenes Marketingkonzept Franchise-Systeme hingegen besitzen in der Regel ein einheitliches Marketingkonzept, das wesentlich zu einer Bindung aller Beteiligten an das System beiträgt und den einheitlichen Marktauftritt nach Außen gewährt. Beim Lizenzvertrag können einzelne Weisungs- und Kontrollrechte des Lizenzgebers bestehen.

  • Filialsystem

Bei einem Filialsystem vertreibt der Hersteller oder Großhändler seine Waren bzw. Dienstleistungen über seine eigenen Außenstellen. Diese Außenstellen sind rechtlich nicht selbständige Organe.

Die Mitarbeiter in den Filialen sind Dienstnehmer des Herstellers (der Zentrale). Gleich am Franchise-System und am Filialsystem sind einheitlicher Marktauftritt und arbeitsteilige Zusammenarbeit. Im Filialsystem hat die Zentrale viel umfangreichere Rechte. Von außen betrachtet sind beide Systeme kaum zu unterscheiden. In der Praxis sind sie auch in einem Gesamtsystem nebeneinander vertreten, wie zum Beispiel bei Palmers. Aber: Im Gegensatz zum Franchise-Nehmer ist der Filialleiter nicht rechtlich selbständig, sondern Angestellter in der firmeneigenen Absatzorganisation.

  • Kooperation / Genossenschaften

Sie haben horizontalen Charakter, d.h. es kooperieren Partner derselben Wirtschaftsstufe miteinander. Die Verbindung zwischen den einzelnen Genossenschaftern, die gleichzeitig Mitglieder und Kunden der Genossenschaft sind, ist sehr lose. Die Genossenschaft hat kein Überwachungs- und Weisungsrecht. Ebenso fehlt das straffe Vertriebskonzept. Aufgrund dieser Mängel wird häufig die Umwandlung in ein Franchise-System angestrebt (zum Beispiel Funkberater).
Franchise-Systeme sind vertikale Kooperationen, d.h. es besteht eine vertragliche Regelung dahingehend, dass der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer in bestimmten Bereichen gewisse Vorgaben machen darf, die zum Schutz und zur Gewährleistung des unternehmerischen Erfolgs des Franchise-Nehmers dienen.

Genossenschaften sind gesellschaftsrechtlich organisiert, während bei Franchise-Systemen die individual-rechtliche Beziehung im Vordergrund steht.

  • Kommissionssystem

Der Kommissionär ist selbständiger Kaufmann. Er kauft und verkauft Waren im eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Dadurch unterscheidet er sich in rechtlicher Hinsicht deutlich von einem Franchise-Nehmer.

  • Vertragshändlersystem

Ein Vertragshändler hat das Recht, die vom Vertragspartner hergestellten und vertriebenen Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Er ist in die Verkaufsorganisation des Lieferanten eingegliedert und muss dessen Interessen wahrnehmen. Oft wird auch ein Alleinvertriebsrecht des Vertragshändlers vereinbart. Dem Vertragshändler fehlt aber zumeist das straffe Organisations- und Marketingkonzept von Franchise-Systemen.

  • Alleinvertriebsvertrag

Im Rahmen eines Alleinvertriebsvertrages überträgt ein Lieferant seinen Abnehmern die Befugnis, Vertragswaren innerhalb eines bestimmten Gebietes oder für einen bestimmten Kundenstock zu vertreiben und setzt dort keinen anderen Vertragshändler ein. Obwohl Alleinvertriebsvereinbarungen Bestandteil von Franchise-Verträgen sein können, machen sie noch kein Franchising aus. Es fehlt ihnen das einheitliche Organisations-, Vertriebs- und Kontrollsystem des Franchising.

  • Depotsystem

Im Depotsystem verpflichtet sich ein Depotgeber gegenüber seinen Depositären, zum Beispiel Fachhändlern, die Vertragswaren nur an sie zu liefern. Die Depositäre erhalten vielfach Gebietsschutz und haben die Verpflichtung, das ganze Sortiment oder einen bestimmten Teil des Sortiments des Depotgebers zu führen. Der Depotgeber verpflichtet sich oft zur Rücknahme der nicht verkauften Waren. Die Bezahlung durch den Depositär erfolgt meist parallel zum Verkauf.

Der Depositär hat somit häufig weder ein Lagerrisiko noch eine Kapitalbindung. Depotsysteme können mit Franchise-Systemen kombiniert werden, doch fehlt auch ihnen die umfassende Kooperation innerhalb von Franchise-Systemen.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise-Nehmer und Master-Franchise-Nehmer ?

Die klassische Definition des Franchising, vorausgesetzt sind nachfolgende Unterschiede zwischen direktem Franchising und Master-Franchising:

  • Im direkten Franchising erhält der Franchise-Nehmer das Recht zur Nutzung eines Know-hows zur Umsetzung eines Betriebstyps in einer regionalen, beschränkten Region.
  • Der Franchise-Nehmer darf keine Sub-Franchisen vergeben.
  • Der Franchise-Nehmer erhält einen fertigen Franchise-Vertrag.
  • Der Franchise-Nehmer muss seinen Betrieb finanzieren.
  • In den meisten Fällen hat der Franchise-Nehmer einen Betrieb.
  • Ein Master-Franchise-Nehmer erhält das Recht zur Nutzung eines gesamten Franchise-Systems, für ein gesamtes Land.
  • Der Master-Franchise-Nehmer wird in seinem Land selber zum Franchise-Geber und vergibt Franchisen.
  • Der Master-Franchise-Nehmer verpflichtet sich zur Adaptierung des Franchise-Paketes auf das jeweilige Land und zur Verfügungsstellung der Instrumente an seine Franchise-Nehmer.
  • Der Master-Franchise-Nehmer-Vertrag sieht vor, dass der Franchise-Vertrag vom Master-Franchise-Nehmer auf sein Land adaptiert werden muss.
  • Der Master-Franchise-Nehmer muss den Aufbau des Systems in seinem Land finanzieren.
  • Der Master-Franchise-Nehmer wird meistens dazu verpflichtet selber einen Pilot-Betrieb zu errichten

Im Master-Franchising wird sozusagen eine Stufe eingeschoben. Der Master-Franchise-Nehmer wird in seinem Land zum Franchise-Geber. Er kann jedoch auf die Instrumente und Dienstleistungen des Master-Franchise-Gebers zurückgreifen.

Welche Funktionen haben Beiräte?

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegender PDF-Datei.

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Wie sehen die einzelnen Leistungsbausteine einer Franchise-Zentrale aus?

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Wie werden die Trainings in einem Franchise-System konzipiert ?

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Wie entwickelt sich Franchising weltweit ?

"Die European Franchise Federation (EFF) zählt es zu ihren Aufgaben, Informationen über Zahlen und Fakten des Franchising weltweit zu sammeln und zu veröffentlichen. Etwa sind knapp 80% der Franchise-Systeme, die in Europa tätig sind, heimischen Ursprungs! D.h. die Vielfalt in Europa ist vielen Menschen nicht bewusst, denn bei Franchising denkt man zuerst an das Ursprungsland USA und im zweiten Schritt an Fast Food Franchise-Systeme. 

Die Wachstumsrate der Franchise-Systeme in Europa liegt durchschnittlich bei 8,67%. In den USA existieren 1.500 Franchise-Systeme, die 9,5% der Privatwirtschaft ausmachen, 767.483 Franchise-Unternehmen generieren, über US$ 1,53 Billionen erwirtschaften und knapp10 Millionen direkte Arbeitsplätze (selbstständig und angestellt) schaffen."

Quelle: www.eff-franchise.com

Weitere, interessante Details haben wir für Sie in nachfolgender PDF-Datei zum Ausdrucken zusammengefasst:

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