Was Sie wissen sollten ...
Das Einmaleins des Franchisings.

Franchising ist eine Möglichkeit, eine erfolgreiche Geschäftsidee
mehreren Partnern zur Verfügung zu stellen und so den Geschäftstyp
zu multiplizieren. Der Franchise-Geber hat dieses Geschäftskonzept
entwickelt und erprobt.
Die Franchise-Nehmer setzen dieses Konzept als selbständige
Unternehmer in ihrem Umfeld (Gebiet) um und nutzen die Erfahrungen
des Franchise-Gebers und die Vorteile des Systems. Dafür bezahlt
der Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber eine Einstiegsgebühr -
abhängig von der Bekanntheit der Marke und dem Entwicklungsstand
des Franchise-Systems.
Der Franchise-Geber verpflichtet sich darüber hinaus, den
Franchise-Nehmern regelmäßige Unterstützung zu geben und das
Franchise-System und die notwendigen Dienstleistungen
weiterzuentwickeln. Dafür verrechnet der Franchisegeber laufende
Franchise-Gebühren - meistens abhängig vom Umsatz.
Der Fanchise-Nehmer verpflichtet sich, das Konzept systemkonform umzusetzen und erkennt dieVerantwortung für das gesamte System und somit auch für die anderen Franchise-Nehmer.
Basis des Franchising ist die Partnerschaft selbständiger
Unternehmer, die ein gemeinsames Ziel verfolgen - nämlich ein
erfolgreiches Konzept gewinnbringend umzusetzen.
Franchising ist also eine Partnerschaft für gemeinsamen und
langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Einziger Maßstab für den
Franchise-Geber ist der Erfolg seiner Franchise-Nehmer! Nur wenn
der Franchise-Nehmer erfolgreich ist, wird es auch der
Franchise-Geber sein!
Daher muß der Franchise-Geber seinen Franchise-Nehmern die
bestmögliche Unterstützung zur Erreichung dieses gemeinsamen Zieles
bieten. Der Franchise-Geber ist Dienstleister für seine
Franchise-Nehmer und übernimmt Mitverantwortung für ihren Erfolg.
Wettbewerbsvorteile
Philosophie
Organisation
Kenntnis des Marktes
Marketing
Systemschutz
Der Österreichische Franchise-Verband versteht sich als die
Interessensvertretung der österreichischen Franchise-Wirtschaft und
bezieht zu dieser neuen Bestimmung Stellung: So individuell wie
jedes Franchise-System ist, so individuell muss auch der Anspruch
auf Investitionsersatz für jeden Franchise-Nehmer geprüft werden.
Ist der Investitionsersatzanspruch gerechtfertigt so ist dies eine
faire Chance für den Franchise-Nehmer seine Investitionen zurück zu
erhalten. Jedoch gilt es von Fall zu Fall zu entscheiden und nicht
alles „über einen Kamm zu scheren“! Wird zu Beginn der
Franchise-Partnerschaft von beiden Seiten (Franchise-Geber wie
Franchise-Nehmer) abgewogen, welche Rechte und Pflichten jeder
Partner mit einbringt; so werden auch bei Beendigung der
Partnerschaft die gegenseitigen Ansprüche geprüft. Denn auch bei
der Beendigung einer Franchise-Partnerschaft gilt das Prinzip der
Fairness.
Die nachfolgende Darstellung der rechtlichen Lage zum
Investitionsersatzanspruch für Franchise-Nehmer wurde vom
ÖFV-Rechtsausschuss als Information und Service für alle
Franchise-Interessierte aufbereitet.
Die rechtliche Situation
Im Herbst 2003 wurde im Rahmen des neuen Budgetbegleitgesetzes auch
eine neue Bestimmung im HGB (§ 454) eingeführt, welche dem
gebundenen Unternehmer (z.B. Franchise-Nehmer) in vertikalen
Vetriebsbindungssystemen (z.B. Franchise-Systemen) bei Beendigung
des Vertragsverhältnisses einen zwingenden Anspruch auf Ersatz
seiner Investitionen durch den bindenden Unternehmer (z.B.
Franchise-Geber) gewährt.
Zweck dieser neuen Regelung ist die Verringerung des wirtschaftlichen und finanziellen Risikos des gebundenen Unternehmers. Dieser ist häufig verpflichtet, im Rahmen von Vertriebssystemen hohe Investitionen zu tätigen, die dem Lieferanten letztendlich - zumindest zu einem großen Teil - zugute kommen.
Beispielsweise muss der Franchise-Nehmer oft große finanzielle Aufwendungen tätigen, um strenge vertragliche Anforderungen eines einheitlichen Franchise-Systems zu erfüllen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind diese Investitionen sehr häufig für den gebundenen Unternehmer nicht weiter verwend- bzw. verwertbar, für die Gründung eines neuen Unternehmens fehlen in weiterer Folge oft die finanziellen Mittel, im schlimmsten Fall droht Konkurs.
Der Gesetzgeber gewährt aus diesen Gründen einen Anspruch auf Ersatz getätigter Investitionen unter folgenden Voraussetzungen:
Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem
rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglich
geregelten Dauerschuldverhältnisses.
Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch
das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch
ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherung eines
systemkonformen Verhaltens.
Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket.
Es besteht aus:
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Seit 01.01.2006 müssen Franchise-Verträge nicht mehr beim
Kartellgericht angezeigt werden.
Weitere Details unter www.bmj.gv.at
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Franchising wird oft als „die modernste Vertriebs- methode“
bezeichnet. Was zeichnet aber diese Partnerschaft für den
gemeinsamen, wirtschaftlichen Erfolg aus; bzw. wie kann man
Franchising gegenüber anderen Vertriebsmethoden abgrenzen?
Maßgeblich ist heute der Begriff des Franchising aus dem
Verhaltenscodex des Europäischen Franchise-Verbandes (EFF):
Franchising ist eine vertikale kooperative Form der Zusammenarbeit
zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen. "Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder
Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es
gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit
rechtlich und finanziell selbständiger und unabhängiger
Unternehmen, den Franchise-Geber und seine Franchise-Nehmer. Der
Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt
ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend
seinem Konzept zu betreiben. Durch den Franchisevertrag wird dem
Franchise-Nehmer das Nutzungsrecht an den Kennzeichenrechten des
Franchise-Gebers eingeräumt. Der Franchise-Nehmer ist aufgrund des
Franchisevertrages verpflichtet, das vom Franchise-Geber
entwickelte Beschaffungs- Absatz- und /oder Organisationskonzept zu
nützen. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den
Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im
Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck
zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrages bei
laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung
durch den Franchise-Geber den Systemnamen und/oder das Warenzeichen
und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche
Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen
und technischen Methoden und das Geschäftsordnungssystem des
Franchise-Gebers zu nutzen."
Um ein einheitliches Auftreten auf dem Markt zu gewährleisten,
werden dem Franchise-Geber Weisungs- und Kontrollrechte eingeräumt.
Somit unterscheidet sich Franchising von anderen, ähnlichen
Vertriebsarten hinsichtlich Ausmaß und Intensität der Kooperation
und rechtlichen und organisatorischen Belangen wie folgt:
Die klassische Definition des Franchising, vorausgesetzt sind nachfolgende Unterschiede zwischen direktem Franchising und Master-Franchising:
Im Master-Franchising wird sozusagen eine Stufe eingeschoben. Der Master-Franchise-Nehmer wird in seinem Land zum Franchise-Geber. Er kann jedoch auf die Instrumente und Dienstleistungen des Master-Franchise-Gebers zurückgreifen.
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"Die European Franchise Federation (EFF) zählt es zu ihren Aufgaben, Informationen über Zahlen und Fakten des Franchising weltweit zu sammeln und zu veröffentlichen. Etwa sind knapp 80% der Franchise-Systeme, die in Europa tätig sind, heimischen Ursprungs! D.h. die Vielfalt in Europa ist vielen Menschen nicht bewusst, denn bei Franchising denkt man zuerst an das Ursprungsland USA und im zweiten Schritt an Fast Food Franchise-Systeme.
Die Wachstumsrate der Franchise-Systeme in Europa liegt durchschnittlich bei 8,67%. In den USA existieren 1.500 Franchise-Systeme, die 9,5% der Privatwirtschaft ausmachen, 767.483 Franchise-Unternehmen generieren, über US$ 1,53 Billionen erwirtschaften und knapp10 Millionen direkte Arbeitsplätze (selbstständig und angestellt) schaffen."
Quelle: www.eff-franchise.com
Weitere, interessante Details haben wir für Sie in nachfolgender
PDF-Datei zum Ausdrucken zusammengefasst:
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Welches Franchise-System passt zu Ihnen? Finden Sie es heraus.
Wir gehen gerne die ersten
Schritte mit Ihnen gemeinsam.